Ihr Spezialist für Europäisches Sozialversicherungsrecht

  

Beratungsschwerpunkte:

  • Europäisches Sozialversicherungsrecht (Vo 883/2004 und Vo 987/2009) im Verhältnis zur Schweiz
  • Umsetzung der europäischen Koordinationsregelungen im beruflichen Alltag
  • Anwendung der multilateralen Vereinbarung bei grenzüberschreitender Telearbeit ab 1.7.2023
  • Sozialrechtliche Konsequenzen bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Ausland
  • Vollzug der Beitragspflicht als schweizerischer Arbeitgeber im Ausland 
  • Leistungsansprüche unter Berücksichtigung ausländischer Versicherungszeiten

EuroJure Consult bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Problemanalyse und verhilft durch individuell zugeschnittene Lösungsvorschläge zu einer spürbaren und nachhaltigen Verbesserung Ihrer Ressourcen.

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Aktuelles:

  • Am 1. Oktober 2023 ist das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Albanien in Kraft getreten. Der sachliche Geltungsbereich umfasst die Rechtsvorschriften der beiden Staaten im Bereich der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung. Die Bestimmungen über die anwendbaren Rechtsvorschriften finden auch Anwendung auf Angehörige von Drittstaaten. Weitere Informationen finden Sie hier...
  • Neue Vereinbarung ab dem 1. Juli 2023 für Telearbeit: Kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen bei Telearbeit unter 50% in bestimmten Staaten. Weitere Informationen finden Sie hier...

  • Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und Tunesien ist am 1. Oktober 2022 in Kraft getreten. Es koordiniert die Sozialversicherungsbereiche Alter, Hinterlassene und Invalidität und regelt die Auszahlung von Renten ins Ausland. Weitere Informationen finden Sie hier...
  • Brexit - Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 verlassen. Der Bundesrat hat am 11. August 2021 ein neues Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich genehmigt. Damit soll die Koordinierung der Sozialversicherungen beider Staaten nach dem Austritt des UK aus der EU längerfristig sichergestellt werden. Das Abkommen ist am 1. November 2021 (vorläufig) in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie hier...
  • Die Versicherungsunterstellung einfach und schnell prüfen? Mit dem Online-Tool der Informationsstelle der AHV/IV können Sie unverbindlich herausfinden, in welchem Staat die Sozialversicherungspflicht besteht. Die Versicherungsunterstellung ergibt sich dabei aus den persönlichen Verhältnissen wie Nationalität, Wohnsitz und Arbeitsort. Die Art der Tätigkeit und der Sitz der Arbeitgebenden können ebenfalls mitbestimmend sein.

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Veranstaltungen:

"Koordination grenzüberschreitender Erwerbstätigkeiten" (mehr...)

"Die Auslandsentsendung von Arbeitnehmenden" (mehr...)

Seminar "Grenzüberschreitender Personaleinsatz aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht" (mehr...)